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Rürup-Rente
Die Basisrente wird umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet und wurde im Jahr 2005 in Deutschland als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Sie ergänzte damit die betriebliche Altersversorgung, die Riester-Rente und die „klassische“ Private Rentenversicherung. Wegen ihrer von diesen Vertragsformen abweichenden Leistungskriterien und steuerlichen Behandlung ist sie eine günstige Alternative besondere für diejenigen Personen, die in der Ansparphase ein höheres steuerpflichtiges Einkommen haben und/oder mangels Pflichtversicherung zur Gesetzlichen Rentenversicherung keine Riester-Rente in Anspruch nehmen können.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente[ist die Basisrente nicht umlagefinanziert, sondern versicherungswirtschaftlich kapitalgedeckt. Von der klassischen Privaten Rentenversicherung und der Riester-Rente unterscheidet sich die Basisrente unter anderem darin, dass es bei ihr kein Kapitalwahlrecht gibt, die Ansprüche also nicht in Form einer Ablaufsumme ausgezahlt werden können. Stattdessen sind Basisrenten stets zu verrenten, also als lebenslange Rente auszuzahlen. Dagegen kann der erworbene Leistungsanspruch in der Privaten Rentenversicherung auf Wunsch vollständig – bei der Riester-Rente bis zu 30 % – als Einmalbetrag ausgezahlt werden.

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